Betriebskosten können nur insoweit abgerechnet werden, als sie nach dem Wirtschaftlickeitsgebot gerechtfertigt sind.
Amtsgericht Köln, Urteil vom 05.01.1999 – 217 C 57/98
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Betriebskosten können nur insoweit abgerechnet werden, als sie nach dem Wirtschaftlickeitsgebot gerechtfertigt sind.
Amtsgericht Köln, Urteil vom 05.01.1999 – 217 C 57/98
Der Bundesgerichtshof hatte über die Wirksamkeit einer vorgedruckten Mietvertragsklausel zu entscheiden, in der die Tierhaltung außer für Kleintiere generell von einer Zustimmung des Vermieters abhängig gemacht wurde.
Die Betriebskostenumlagen sind im Mietrecht ein Dauerbrenner – sei es die Frage, welche Betriebskosten umlagefähig sind oder wie der Umlageschlüssel lautet oder .. oder … oder … Für…