Betriebskosten können nur insoweit abgerechnet werden, als sie nach dem Wirtschaftlickeitsgebot gerechtfertigt sind.
Amtsgericht Köln, Urteil vom 05.01.1999 – 217 C 57/98
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Betriebskosten können nur insoweit abgerechnet werden, als sie nach dem Wirtschaftlickeitsgebot gerechtfertigt sind.
Amtsgericht Köln, Urteil vom 05.01.1999 – 217 C 57/98
In einem vom Landgericht München I entschiedenen Fall ging es – mal wieder – um eine Betriebskostenabrechnung. Die Mieter wehrten sich insbesondere dagegen, dass unter der Kostenposition „Gartenpflege“…
Betriebskostenabrechnungen sind immer wieder ein Quell fragwürdiger Freude und des Streits zwischen Mieter und Vermieter. Mieter haben einen Anspruch auf Einsicht in die Belege zu den Betriebskosten. Was…