Betriebskosten können nur insoweit abgerechnet werden, als sie nach dem Wirtschaftlickeitsgebot gerechtfertigt sind.
Amtsgericht Köln, Urteil vom 05.01.1999 – 217 C 57/98
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Betriebskosten können nur insoweit abgerechnet werden, als sie nach dem Wirtschaftlickeitsgebot gerechtfertigt sind.
Amtsgericht Köln, Urteil vom 05.01.1999 – 217 C 57/98
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