Entschädigungen, die der Vermieter bei beabsichtigter Selbstnutzung an den Mieter für dessen vorzeitigen Auszug leistet, sind nicht als Werbungskosten abziehbar.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 7. Juli 2005 – IX R 38/03
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Entschädigungen, die der Vermieter bei beabsichtigter Selbstnutzung an den Mieter für dessen vorzeitigen Auszug leistet, sind nicht als Werbungskosten abziehbar.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 7. Juli 2005 – IX R 38/03
In steuerlicher Hinsicht ist bei der Vermietung von Räumlichkeiten an nahe Angehörige immer darauf zu achten, dass das Mietverhältnis, auch so, wie es gelebt wird, dem sogenannten Fremdvergleich…
In einem jetzt veröffentlichten Urteil hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz Pensionären einen über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinaus gehenden Werbungskostenabzug abgesprochen.