Entschädigungen, die der Vermieter bei beabsichtigter Selbstnutzung an den Mieter für dessen vorzeitigen Auszug leistet, sind nicht als Werbungskosten abziehbar.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 7. Juli 2005 – IX R 38/03
© 2026 Schlosser Aktuell
Entschädigungen, die der Vermieter bei beabsichtigter Selbstnutzung an den Mieter für dessen vorzeitigen Auszug leistet, sind nicht als Werbungskosten abziehbar.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 7. Juli 2005 – IX R 38/03
Immer wieder Anlass zum Streit mit dem Finanzamt bilden die Kosten einer teils beruflich, teils privat veranlassten Auslandsreise: Können derart gemischt veranlasste Aufwendungen aufgeteilt werden? Nach der bisherigen…
Arbeitnehmer können im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung Kosten für eine doppelte Haushaltsführung geltend machen, wenn sie – verkürzt gesagt – ihren Lebensmittelpunkt am Ort A haben und eine Wohnung…