Entschädigungen, die der Vermieter bei beabsichtigter Selbstnutzung an den Mieter für dessen vorzeitigen Auszug leistet, sind nicht als Werbungskosten abziehbar.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 7. Juli 2005 – IX R 38/03
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Entschädigungen, die der Vermieter bei beabsichtigter Selbstnutzung an den Mieter für dessen vorzeitigen Auszug leistet, sind nicht als Werbungskosten abziehbar.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 7. Juli 2005 – IX R 38/03
Ausgleichzahlungen, die ein zum Versorgungsausgleich verpflichteter Ehegatte auf Grund einer Vereinbarung gemäß § 1587o BGB an den anderen Ehegatten leistet, um Kürzungen seiner Versorgungsbezüge (§ 19 Abs. 1…
… wenn man denn zumindest Trainer eines Fussballvereins ist und tatsächlich eine berufliche Verwendung vorliegt. Dies hat nun der Bundesfinanzhof entschieden. In den entschiedenen Fall stritten ein Fussballtrainer…