Keine Eintragung der Vermögenstrennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner

Mangels Verweisung in § 7 Abs. 1 S. 3 LPartG auch auf § 1412 BGB ist die Vereinbarung der Vermögenstrennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner durch Lebenspartnerschaftsvertrag im Güterrechtsregister nicht einzutragen. Insoweit besteht keine planwidrige Regelungslücke, die durch Auslegung oder entspr. Anwendung zu schließen wäre, und zwar auch nicht unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten. Der Ausschluss einer Registereintragung verstößt nicht gegen Art. 3 GG.

Kammergericht Berlin, Beschluß vom 17.12.2002 -1 W 380/02