Das Niedersächsische Finanzgericht holt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber ein, ob § 3 Nr. 4 des Grunderwerbsteuergesetzes in der bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010 vom 8.12.2010 geltenden Fassung insoweit mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar ist, als… Weiterlesen
Hinterbliebene aus eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften haben Anrecht auf Witwen- oder Waisenrenten nach § 46 SGB VI. Nur eine solche Auslegung der Vorschrift verhindert einen Wertungswiderspruch und ist allein sachgerecht.
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 23.10.2003 – S 27 RA 99/02
Der Wert der Versorgungsleistungen, die ein unterhaltsberechtigter Ehegatte nach rechtskräftiger Ehescheidung für einen neuen Lebenspartner erbringt, tritt als Surrogat an die Stelle einer Haushaltsführung während der Ehezeit und ist deswegen im Wege der Differenzmethode in die Berechnung des nachehelichen Unterhalts… Weiterlesen
Hinterbliebene aus eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften haben Anrecht auf Witwen- oder Waisenrenten nach § 46 SGB VI. Nur eine solche Auslegung der Vorschrift verhindert einen Wertungswiderspruch und ist deshalb allein sachgerecht.
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 23.10.2003 -S 27 RA 99/02
Mangels Verweisung in § 7 Abs. 1 S. 3 LPartG auch auf § 1412 BGB ist die Vereinbarung der Vermögenstrennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner durch Lebenspartnerschaftsvertrag im Güterrechtsregister nicht einzutragen. Insoweit besteht keine planwidrige Regelungslücke, die durch Auslegung oder entspr. Anwendung zu… Weiterlesen
1. Der Ausschluß des persönlichen Umgangs mit einem Elternteil darf nur angeordnet werden, um eine konkrete, gegenwärtig bestehende Gefährdung der körperlichen und/oder geistig-seelischen Entwicklung des Kindes abzuwenden.
2. Nur ausnahmsweise, das heißt bei Voraussetzungen, die von üblicherweise auftretenden Schwierigkeiten deutlich… Weiterlesen
Bei der Vollstreckung gegen einen Ehepartner bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch in § 1362, dass bis zum Beweis des Gegenteils vermutet wird, dass ein im Besitz eines oder beider Ehegatten befindlicher Gegenstand im Alleineigentum des schuldnerischen Ehegatten steht, so dass dessen Gläubiger hierauf zugreifen können. Ob diese Beweislastregelung auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften besteht, hatte nun der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Weiterlesen