Zur Pflicht des Krankenhauses, den Patienten vor Abschluß einer Wahlleistungsvereinbarung über die Entgelte und den Inhalt der wahlärztlichen Leistungen zu unterrichten.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.11.2003 – III ZR 37/03
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Zur Pflicht des Krankenhauses, den Patienten vor Abschluß einer Wahlleistungsvereinbarung über die Entgelte und den Inhalt der wahlärztlichen Leistungen zu unterrichten.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.11.2003 – III ZR 37/03
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