Online-Terminvereinbarungen bei Gerichten in NRW

Neben den Prozessterminen haben die Amtsgerichte noch viele weitere Aufgaben, z.B. im Bereich der Grundbuchsachen, Nachlasssachen, bei der Rechtsantragstelle und der Zwangsversteigerungsabteilung.

Bei diesen Abteilungen wurden naturgemäß bislang keine Termin vergeben.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie gestaltete sich dies natürlich schwierig.

Aus diesem Grunde hat der Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen nun den Startschuss für die Online-Terminbuchung für bestimmte Dienstleistungen bei allen 129 Amtsgerichten des Landes gegeben.

Künftig wird es möglich sein, Termine in der Grundbuch- oder Nachlassabteilung, in der Rechtsantragsstelle oder in der Zwangsversteigerungsabteilung online im Voraus mit dem Amtsgericht zu vereinbaren. Wenn auch der Zugang zu den Gebäuden der Gerichte aufgrund des bestehenden Öffentlichkeitsgrundsatzes gewährleistet bleibt, sind bei derartigen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie inzwischen Terminabsprachen geboten.

Minister der Justiz Peter Biesenbach:

„Daher habe ich mich entschieden, die Online-Terminbuchung nunmehr flächendeckend allen Amtsgerichten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung zu stellen. Damit geht die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen als erste Landesjustizverwaltung in Deutschland diesen Weg.“

In Kürze werde in vielen Gerichten des Landes dieser Service zur Verfügung stehen, der für eine serviceorientierte und bürgerfreundliche Justiz stehe, so der Minister der Justiz. „Ich bin sicher, dass dieses neue Verfahren sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz des Landes als auch für die Rechtsuchenden einen echten Gewinn darstellen wird“.

Die Buchung der Termine soll erfolgen über www.justiztermine.nrw.

Bisher bieten das Amtsgericht Köln und ab sofort das Amtsgericht Münster Termine für ausgewählte Dienstleistungen an. Weitere Gerichte und weitere Dienstleistungen werden in Kürze folgen, so der Justizminister.

Quelle: Pressemitteilung vom 05.06.2020

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