Der Anspruch auf Investitionszulage ist nicht zu verzinsen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 23. Februar 2006 III R 66/03
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Der Anspruch auf Investitionszulage ist nicht zu verzinsen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 23. Februar 2006 III R 66/03
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert. Erbbauzinsen sind nunmehr nicht mehr als dauernde Lasten nach § 8 Nr. 2 GewStG dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen.
Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verstoßen die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen der Miet- und Pachtzinsen (§ 8 Nr. 7 Satz 2 Halbsatz 1 GewStG) und der Teilwerte der nicht in Grundbesitz…