Ein verbleibender Verlustabzug ist auch dann festzustellen, wenn die Einkommensteuer für diesen Veranlagungszeitraum aufgrund Verjährung nicht mehr festgesetzt werden kann.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 2. August 2006 – XI R 65/05
© 2026 Schlosser Aktuell
Ein verbleibender Verlustabzug ist auch dann festzustellen, wenn die Einkommensteuer für diesen Veranlagungszeitraum aufgrund Verjährung nicht mehr festgesetzt werden kann.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 2. August 2006 – XI R 65/05
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind auch bei Auftragsvergabe durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft steuerlich absetzbar. Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied jetzt, dass eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen auch dann zu gewähren sei, wenn…
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zu den Finanzinnovationen weiterentwickelt. Eines der Urteile betrifft die Einlösung von Dax-Zertifikaten bei Endfälligkeit. Nach Ansicht des BFH stellen die aus der Einlösung…