Der Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II gehört, wie der Bundesfinanzhof jetzt entschieden hat, zum Gewerbeertrag der Personengesellschaft.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 3. April 2008 – IV R 54/04
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Der Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II gehört, wie der Bundesfinanzhof jetzt entschieden hat, zum Gewerbeertrag der Personengesellschaft.
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