Kindergeldnachzahlungen sind nicht zu verzinsen.
Sagt der Bundesfinanzhof.
Schade.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20. April 2006 III R 64/04
© 2026 Schlosser Aktuell
Kindergeldnachzahlungen sind nicht zu verzinsen.
Sagt der Bundesfinanzhof.
Schade.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20. April 2006 III R 64/04
Ein Avalkredit, d.h. eine Bürgschaft, ist kein Darlehen i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG. Wird daher ein Avalkredit durch Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung besichert, so…
Geht ein volljähriges Kind, das im Übrigen die Kindergeld-Voraussetzungen erfüllt, einer Teilzeiterwerbstätigkeit von 20 Stunden in der Woche nach, besteht weiterhin eine typische Unterhaltssituation, die es rechtfertigt, für…