Der Referentenentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG) wurde jetzt vom Bundesfinanzministerium an die anderen beteiligten Bundesministerien sowie an die Bundesländer zur Stellungnahme übersandt. Der Gesetzentwurf wurde erforderlich, um die verfassungsrechtlichen Vorgaben einer realitätsgerechten Bewertung aller Vermögensklassen umzusetzen.
Deutlich höhere persönliche Freibeträge sollen dabei garantieren, dass es beim Übergang durchschnittlicher Vermögen und damit insbesondere auch von privat genutztem Wohneigentum im engeren Familienkreis im Regelfall zu keiner Belastung mit Erbschaftsteuer kommen kann. Darüber hinaus wird die Unternehmensnachfolge bei Erbschaften oder Schenkungen insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen neu geregelt. Die Neuregelung umfasst insbesondere
Der jetzt versandte Referentenentwurf findet sich im Internet-Angebot des BMF.