Der Anspruch aus der Rückdeckung einer Zusage auf Witwenversorgung ist –mit dem vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapital– zu aktivieren.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 9. August 2006 – I R 11/06
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Der Anspruch aus der Rückdeckung einer Zusage auf Witwenversorgung ist –mit dem vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapital– zu aktivieren.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 9. August 2006 – I R 11/06
… und dann auch noch ohne Tageslicht, ist, wen wundert’s, nicht tierschutzgerecht. Das Verwaltungsgericht Münster hatte über die Wegnahme eines Hundes und die Auferlegung eines Tierhaltungsverbotes gegen einen…
Im Abrechnungsverfahren kann nicht geprüft werden, ob das Finanzamt die Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids bezüglich bereits verwirkter Säumniszuschläge hätte aufheben müssen.