Der Anspruch aus der Rückdeckung einer Zusage auf Witwenversorgung ist –mit dem vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapital– zu aktivieren.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 9. August 2006 – I R 11/06
© 2026 Schlosser Aktuell
Der Anspruch aus der Rückdeckung einer Zusage auf Witwenversorgung ist –mit dem vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapital– zu aktivieren.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 9. August 2006 – I R 11/06
Dauerthema im Bereich des Steuerrechts sind die sogenannten Steueroasen. Nun hat die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage nach den Beteiligungen der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) an…
Das Amtsgericht Nürnberg hat entschieden, dass eine in einem Mietvertrag enthaltene Klausel, wonach Tierhaltung nicht gestattet ist, eine Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vermieters darstellt, wenn Parteien diese nicht individuell…