Der gewerbliche Erbensucher hat gegen die von ihm ermittelten Erben keine gesetzlichen Vergütungsansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung.
BGH, Beschluss vom 23. Februar 2006 – III ZR 209/05
© 2026 Schlosser Aktuell
Der gewerbliche Erbensucher hat gegen die von ihm ermittelten Erben keine gesetzlichen Vergütungsansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung.
BGH, Beschluss vom 23. Februar 2006 – III ZR 209/05
Im September 2006, hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass für den Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das anschließend vom Erwerber für steuerpflichtige und steuerfreie…
Sterben Familienangehörige, kommt es nicht selten nicht nur zu Auseinandersetzungen zu dem Thema, wer was erbt und wem etwas vermacht wurde, sondern auch zu der Frage, wer die…