Der gewerbliche Erbensucher hat gegen die von ihm ermittelten Erben keine gesetzlichen Vergütungsansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung.
BGH, Beschluss vom 23. Februar 2006 – III ZR 209/05
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Der gewerbliche Erbensucher hat gegen die von ihm ermittelten Erben keine gesetzlichen Vergütungsansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung.
BGH, Beschluss vom 23. Februar 2006 – III ZR 209/05
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