Die Einziehung eines GmbH-Anteils kann frühestens mit ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit zu einem Verlust i.S. von § 17 EStG führen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 22. Juli 2008 – IX R 15/08
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Die Einziehung eines GmbH-Anteils kann frühestens mit ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit zu einem Verlust i.S. von § 17 EStG führen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 22. Juli 2008 – IX R 15/08
Erwirbt eine Person gleichzeitig sämtliche Anteile an einer Personengesellschaft, ist der Vorgang steuerlich als Anschaffung der Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens zu beurteilen.
Der Bundesfinanzhof hat zu der immer wieder einmal aktuell werdenden Frage, wann noch eine bloße Bürogemeinschaft oder schon eine Mitunternehmerschaft vorliegt am Beispiel zweier Ärzte Stellung genommen.