Die Einziehung eines GmbH-Anteils kann frühestens mit ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit zu einem Verlust i.S. von § 17 EStG führen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 22. Juli 2008 – IX R 15/08
© 2026 Schlosser Aktuell
Die Einziehung eines GmbH-Anteils kann frühestens mit ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit zu einem Verlust i.S. von § 17 EStG führen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 22. Juli 2008 – IX R 15/08
Ein Gewerblicher Grundstückshandel kann in Ausnahmefällen auch bereits bei der Veräußerung nur eines Grundstücks vorliegen, wie sich jetzt wieder an einem Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt:
Nach § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 können nicht auch diejenigen stillen Reserven der Gewerbesteuer unterworfen werden, die in den Buchwertansätzen solchen Betriebsvermögens ruhen, welches bereits vor der…