Die Einziehung eines GmbH-Anteils kann frühestens mit ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit zu einem Verlust i.S. von § 17 EStG führen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 22. Juli 2008 – IX R 15/08
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Die Einziehung eines GmbH-Anteils kann frühestens mit ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit zu einem Verlust i.S. von § 17 EStG führen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 22. Juli 2008 – IX R 15/08
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