Ehegatten-Grundstücks-Finanzierung

Nehmen Eheleute gemeinsam ein gesamtschuldnerisches Darlehen zur Finanzierung eines vermieteten Gebäudes auf, das einem von ihnen gehört, so werden nach einem heute veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs die Zins- und Tilgungsleistungen des Nichteigentümer-Ehegatten dem Eigentümer-Ehegatten mit der Folge zugerechnet, dass ihm auch der Wert dieser Leistungen zufließt.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 19. August 2008 – IX R 78/07