Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft gegen eine Zuzahlung des Veräußerers erworben, kann beim Erwerber ein passiver Ausgleichsposten auszuweisen sein.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 26. April 2006 – I R 49, 50/04
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Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft gegen eine Zuzahlung des Veräußerers erworben, kann beim Erwerber ein passiver Ausgleichsposten auszuweisen sein.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 26. April 2006 – I R 49, 50/04
Zinsen, die der Gesellschafter einer GmbH nach Veräußerung der Beteiligung für ein Refinanzierungsdarlehen für die Anschaffung der im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung zahlt, können –jedenfalls nach der bis einschließlich…
Der Bundesfinanzhof hat zu der immer wieder einmal aktuell werdenden Frage, wann noch eine bloße Bürogemeinschaft oder schon eine Mitunternehmerschaft vorliegt am Beispiel zweier Ärzte Stellung genommen.