Der Basiszinssatz wird zum 01.01.2007 deutlich erhöht, von bisher 1,95%
auf 2,70%.
Damit bei Verbrauchern jetzt Verzugszinsen in Höhe von 7,70 % fällig, bei Geschäften zwischen Unternehmen sogar 10,70 %.
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Der Basiszinssatz wird zum 01.01.2007 deutlich erhöht, von bisher 1,95%
auf 2,70%.
Damit bei Verbrauchern jetzt Verzugszinsen in Höhe von 7,70 % fällig, bei Geschäften zwischen Unternehmen sogar 10,70 %.
Ein Arzt kann nach Ansicht des Bundesgerichtshofs seine nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche ärztliche Leistungen mit dem Höchstsatz der Regelspanne abrechnen, also mit dem 2,3fachen des Gebührensatzes.
Verpachtet eine gemeinnützige Körperschaft einen zuvor von ihr selbst betriebenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, unterliegt sie mit den Pachteinnahmen solange der Körperschaft- und Gewerbesteuer, bis sie die Betriebsaufgabe erklärt. Überschreiten…