Der Basiszinssatz wird zum 01.01.2007 deutlich erhöht, von bisher 1,95%
auf 2,70%.
Damit bei Verbrauchern jetzt Verzugszinsen in Höhe von 7,70 % fällig, bei Geschäften zwischen Unternehmen sogar 10,70 %.
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Der Basiszinssatz wird zum 01.01.2007 deutlich erhöht, von bisher 1,95%
auf 2,70%.
Damit bei Verbrauchern jetzt Verzugszinsen in Höhe von 7,70 % fällig, bei Geschäften zwischen Unternehmen sogar 10,70 %.
Dem Eigentümer eines durch einen Unfall beschädigten Kraftfahrzeugs steht kein Anspruch auf Zahlung von Entschädigung für entgangene Gebrauchsvorteile (Nutzungsausfall) zu, wenn er gegen die ihm obliegende Schadensminderungspflicht verstößt,…
Ein Arzt kann nach Ansicht des Bundesgerichtshofs seine nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche ärztliche Leistungen mit dem Höchstsatz der Regelspanne abrechnen, also mit dem 2,3fachen des Gebührensatzes.