Der Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II gehört, wie der Bundesfinanzhof jetzt entschieden hat, zum Gewerbeertrag der Personengesellschaft.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 3. April 2008 – IV R 54/04
© 2026 Schlosser Aktuell
Der Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II gehört, wie der Bundesfinanzhof jetzt entschieden hat, zum Gewerbeertrag der Personengesellschaft.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 3. April 2008 – IV R 54/04
Die gewerbesteuerliche Erfassung von Gewinnanteilen, die eine Kapitalgesellschaft vor dem 20. Dezember 2001 aus sogenanntem Streubesitz vereinnahmt hat, verstößt nach der Überzeugung des 9. Senates des Finanzgerichts Münster…
Der Bundesfinanzhof hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil, das für viele Kapitalanlagefonds Bedeutung haben dürfte, entschieden, dass Erwerb, Vermietung und Veräußerung von Flugzeugen gewerbliche Tätigkeiten sind, wenn die…