Aufwendungen eines Grundstückserwerbers zur Befriedigung eines den Kaufvertrag nach § 3 Abs. 2 AnfG anfechtenden Gläubigers gehören zu den nachträglichen Anschaffungskosten für das Grundstück.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 17. April 2007 – IX R 56/06
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Aufwendungen eines Grundstückserwerbers zur Befriedigung eines den Kaufvertrag nach § 3 Abs. 2 AnfG anfechtenden Gläubigers gehören zu den nachträglichen Anschaffungskosten für das Grundstück.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 17. April 2007 – IX R 56/06
Zahlt eine Kapitalgesellschaft an eine Schwestergesellschaft für die von dieser gelieferten Waren Preise, die sie einem fremden Unternehmen nicht eingeräumt hätte, so liegt darin eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Zu den einkommensteuerpflichtigen Einkünften aus Gewerbebetrieb zählen auch die Veräußerungserlöse aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an Kapitalgesellschaften, sofern diese Beteiligung an der Gesellschaft bestimmte Grenzen überschreitet. Dieser Tatbestand…