Die Zahlung einer in einem Ausbildungsverhältnis begründeten Vertragsstrafe kann zu Erwerbsaufwendungen (Werbungskosten oder Betriebsausgaben) führen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 22. Juni 2006 – VI R 5/03
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Die Zahlung einer in einem Ausbildungsverhältnis begründeten Vertragsstrafe kann zu Erwerbsaufwendungen (Werbungskosten oder Betriebsausgaben) führen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 22. Juni 2006 – VI R 5/03
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