Der Anspruch auf Investitionszulage ist nicht zu verzinsen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 23. Februar 2006 III R 66/03
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Der Anspruch auf Investitionszulage ist nicht zu verzinsen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 23. Februar 2006 III R 66/03
Verbindlichkeiten, die auf die Leistung eines Geldbetrages gerichtet und erst nach geraumer Zeit zu tilgen sind, sind –auch ohne Vorliegen einer ausdrücklichen Zinsvereinbarung– regelmäßig abzuzinsen. Dies gilt indessen…
Ausgleichszahlungen, die ein zum Vorsorgungsausgleich verpflichteter Beamter auf Grund einer Vereinbarung gemäß § 1408 Abs. 2 BGB an seinen Ehegatten leistet, um Kürzungen seiner Versorgungsbezüge zu vermeiden, sind…