Zwischenzeitlich wurde es etwas ruhiger um die Herrschaften der „Suchmaschinen Service GmbH“, vor denen wir hier bereits gewarnt hatten, aber sie werden wieder aktiver.
Noch einmal zum Hintergrund:
Die Suchmaschinen Service GmbH betreibt eine website mit einer mehr oder weniger funktionierenden Suchmaschine unter „suchmaschinenauskunft.com“.
Werbetechnisch ist das für Kunden – vorsichtig gesagt – minderproduktiv.
Für einen Eintrag für zwei Jahre nebst unklar definierter weiterer angeblich beabsichtigter Leistungen werden von der Suchmaschinen Service GmbH satte € 5.950,00 (in manchen Fällen auch geringere oder höhere Phantasie-Beträge) verlangt – mit Folgekosten für die kommenden Jahre, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.
Wo ist das Problem?
Die angebliche „Vereinbarung“, also der Vertragsschluss, soll immer telefonisch zustande gekommen sein.
Die Masche der Suchmaschinen Service GmbH ist, dass sie Gewerbetreibende anruft, ihnen etwas erzählt und im Anschluss einen Vertragsschluss behauptet – egal, was gesagt wurde.
Zudem häufen sich die Meldungen von Mandanten – das scheint die neue Masche bei den Anrufen zu sein -, dass sich die Anrufer als google-Mitarbeiter ausgeben und nur „Daten abgleichen wollen“, die dann herausgegeben werden.
Gewerbetreibende haben aber kein Widerrufsrecht, so dass man einen telefonisch abgeschlossenen Vertrag – so es einen gegeben hätte – nicht widerrufen kann.
Kurz nach dem behaupteten Anruf der Suchmaschinen Service GmbH kommt dann eine „Bestätigung“, mit der ein Vertragsschluss bestätigt wird, den es nie gegeben hat, schriftlich.
Reagiert der überraschte angebliche Kunde dann auf diese Forderung der Suchmaschinen Service GmbH und teilt mit, dass er doch nie einen Vertrag mit diesem Unternehmen abgeschlossen habe, kommt ein Anruf, in dem behauptet wird, man könne ihm ja die Audiodatei von dem aufgezeichneten Telefonat über den Vertragsschluss vorspielen.
Mittlerweile ist allerdings bekannt, dass in Fällen, in denen von solchen Unternehmen entsprechende Telefonaufzeichnungen behauptet werden, im Rahmen von Telefonaten Fragen (wie z.B., ob man mit Herrn x verbunden sei) gestellt wurden, die mit „ja“ beantwortet werden und sodann die Aufnahmen wohl zusammengeschnitten werden.
Empfehlung:
Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen, sondern kontaktieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt, wenn sich solche Unternehmen, insbesondere solche wie die Suchmaschinen Service GmbH – oder das Inkassounternehmen ETI experts GmbH, welches immer wieder die angeblichen Forderungen der Suchmaschinen Service GmbH geltend macht – bei Ihnen melden!
Beachten Sie hierbei auch, dass eventuell Fristen laufen. Kontaktieren Sie daher unbedingt sofort einen Rechtsanwalt