Richtlinie über Aktionärsstimmrechte

Der Rat der Justizminister der EU hat die Richtlinie über die Ausübung der Aktionärsstimmrechte beschlossen. In der Richtlinie wird unter anderem geregelt, dass Aktionäre ihre Stimmrechte künftig unabhängig von ihrem Wohnort in der EU wahrnehmen können. Die Mitgliedstaaten können danach den Gesellschaften gestatten, dass diese ihren Aktionären Abstimmungen auf elektronischem oder postalischem Weg anbieten. Ebenso können Regeln geschaffen werden, die gewährleisten, dass sich Stimmrechtvertreter an Anweisungen der durch sie vertretenen Aktionäre halten. Eine Verpflichtung der Gesellschaften zu überprüfen, ob die Stimmrechtvertreter entsprechend dieser Anweisungen handeln, besteht nicht.

Die Richtlinie muss von den EU-Mitgliedsländern innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten in das nationale Recht umgesetzt werden.

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