Parnterschaftsgesellschaft mit nur einem Gesellschafter?

Scheidet einer von zwei verbliebenen Partnern aus einer Partnerschaftsgesellschaft aus, geht das Vermögen und gehen die Verbindlichkeiten der Gesellschaft auf den letzten Partner im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über und die Partnerschaftsgesellschaft erlischt.

Eine allein auf das Ausscheiden des vorletzten Partners und nicht auch auf das Erlöschen der Gesellschaft gerichtete Anmeldung ist daher nicht eintragungsfähig, sondern zurückzuweisen.

Kammergericht, Beschluss vom 03. April2007 – 1 W 305/06

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