Dachdeckermeister und Klempnermeister

Das Bundeswirtschaftsministerium hat jetzt auch für das Dachdecker-Handwerk und das Klempner-Handwerk neue Meisterprüfungsverordnungen erlassen.

Auch nach der Handwerksrechtsnovelle vom 1. Januar 2004 verblieben beide Handwerke in der Anlage A zur Handwerksordnung, das heißt, es handelt sich um zulassungspflichtige Handwerke, für deren selbständige Ausübung die Meisterprüfung obligatorisch ist.

Auf Grund des fortschreitenden Modernisierungsprozesses und der Anpassung an die technologische Entwicklung mussten die Vorschriften für das Meisterprüfungswesen im Dachdecker-Handwerk und im Klempner-Handwerk aktualisiert und modernisiert werden.

Ein besonderes Augenmerk bei der Erarbeitung der Meisterprüfungsverordnungen für die Handwerke galt dem Katalog der Fertigkeiten und Kenntnisse, da auf Grund der Verordnung über verwandte Handwerke das Dachdecker- und das Klempner-Handwerk für gegenseitig verwandt erklärt sind. Dies bedeutet, dass sich die Handwerke so nahe stehen, dass die Beherrschung des einen zulassungspflichtigen Handwerks die fachge?rechte Ausübung wesentlicher Tätigkeiten des anderen zulassungspflichtigen Handwerks ermöglicht. Obwohl beide Handwerke für verwandt erklärt sind, wird in den neuen, komplexen Meisterprüfungs?vorschriften der Eigenständigkeit der Handwerke betont.

Die beiden neuen Meisterprüfungsverordnungen vom 23. Mai 2006 sind nunmehr im Bundesgesetzblatt verkündet wurden. Sie treten am 1. Oktober 2006 in Kraft und lösen die Vorläuferverordnungen vom 9. September 1994 für das Dachdecker-Handwerk und vom 28. August 1974 für das Klempner-Handwerk ab.

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