Vorsteuervergütungsantrag und Original-Rechnungen

Ein im Ausland ansässiger Unternehmer, der die Vergütung von Vorsteuerbeträgen beantragt, muss nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs grundsätzlich bereits mit dem Vergütungsantrag die zugrunde liegenden Rechnungen im Original vorlegen.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 18. Januar 2007 – V R 23/05