Die Tätigkeit als Treuhandgesellschafter ist keine Rechtsbesorgung i.S. des Art. 1 § 1 RBerG.
Bundegerichtshof, Urteil vom 8. Mai 2006 – II ZR 123/05
© 2025 Schlosser Aktuell
Die Tätigkeit als Treuhandgesellschafter ist keine Rechtsbesorgung i.S. des Art. 1 § 1 RBerG.
Bundegerichtshof, Urteil vom 8. Mai 2006 – II ZR 123/05
Ein an einer GmbH beteiligter stiller Gesellschafter ist, wie der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil nochmals bestätigt hat, in Bezug auf die Kapitalerhaltungsregeln wie ein GmbH-Gesellschafter zu…
Eine schweizerische Aktiengesellschaft ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm in Deutschland auch dann als rechtsfähig anzusehen, wenn sie ihren Verwaltungssitz nicht in der Schweiz, sondern in Deutschland…