Die Tätigkeit als Treuhandgesellschafter ist keine Rechtsbesorgung i.S. des Art. 1 § 1 RBerG.
Bundegerichtshof, Urteil vom 8. Mai 2006 – II ZR 123/05
© 2026 Schlosser Aktuell
Die Tätigkeit als Treuhandgesellschafter ist keine Rechtsbesorgung i.S. des Art. 1 § 1 RBerG.
Bundegerichtshof, Urteil vom 8. Mai 2006 – II ZR 123/05
Nach der gesetzlichen Regelung des § 121 Abs. 3 S. 2 AktG muss mit der Einladung zur Hauptversammlung lediglich der Beginn der Hauptversammlung festgesetzt werden, nicht aber auch…
Eine schweizerische Aktiengesellschaft ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm in Deutschland auch dann als rechtsfähig anzusehen, wenn sie ihren Verwaltungssitz nicht in der Schweiz, sondern in Deutschland…