Die Tätigkeit als Treuhandgesellschafter ist keine Rechtsbesorgung i.S. des Art. 1 § 1 RBerG.
Bundegerichtshof, Urteil vom 8. Mai 2006 – II ZR 123/05
© 2026 Schlosser Aktuell
Die Tätigkeit als Treuhandgesellschafter ist keine Rechtsbesorgung i.S. des Art. 1 § 1 RBerG.
Bundegerichtshof, Urteil vom 8. Mai 2006 – II ZR 123/05
Die Anwendung der GmbH-Vorschriften zu eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehn, die in der Insolvenz von den darlehnsgewährenden Gesellschaftern nicht zurück gefordert werden können, auf die Aktionäre einer AG hat der Bundesgerichtshof…
Das „Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts“ ist nunmehr im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt mit seinen wichtigsten Bestimmungen zum 1. November 2005 in Kraft.