Im Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) ist u.A. folgendes geregelt:
(1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder… Weiterlesen