Rassehund

Der American Pocket Bully ist kein Listenhund

Lange hat sich das Verwaltungsgericht Köln im Hinblick auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münsters zum Kreuzungsbegriff des § 3 Abs. 2 LHundG NRW skeptisch gezeigt. Mittlerweile folgt es aber – jedenfalls in gewissem Umfang – dieser Rechtsprechung, wie nun eine… Weiterlesen

Der Phänotyp einer Kreuzung mit einem Pitbull Terrier und die Einstufung als „gefährlicher Hund“

Wir hatten hier über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in einem Eilverfahren berichtet, in dem dieses eine Haltungsuntersagung eines Hundes im Sofortvollzug für rechtmässig erachtete, weil er seinem Phänotyp nach, so jedenfalls die Amtsveterinärin, in wesentlichen Punkten dem Rassestandard eines… Weiterlesen

Wann reicht der Phänotyp einer Kreuzung mit einem Pittbull Terrier für die Einstufung als „gefährlicher Hund“?

Da viele Landeshundegesetze auch die Haltung von Kreuzungen mit per definitionem „gefährlichen Hunden“ verbieten (bzw. nur unter sehr engen Voraussetzungen erlauben), kommt es naturgemäß regelmäßig zu rechtlichen Auseinandersetzungen zu der Frage, ob ein Mischling, bei dem irgendwann einmal ein Listenhund… Weiterlesen

Listenhunde und angebliche Kreuzungen: Der Amtsveterinär hat vor Gericht immer Recht

In NRW ist gesetzlich festgelegt, welche Hunderasse per se als gefährlich gilt – die Rasseliste bzw. die „Listenhunde“. Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 LHundG NRW zählen zu den gefährlichen Hunden solche der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier,… Weiterlesen

Schlosser Rechtsanwälte

Nonnenstrombergstraße 5
50939 Köln
 
Telefon: 0221 / 30 14 25-0
Telefax: 0221 / 30 14 25-1
 
Kanzlei@RASchlosser.de

Monatsarchive