Auch ein Fahrlehrer sollte besser auf seine Aufbewahrungspflichten achten
Wenn ein Fahrlehrer seine Aufzeichnungen, zu denen er nach dem Fahrlehrergesetz verpflichtet ist, nicht für das Finanzamt aufbewahrt, darf das Finanzamt eine Gewinnzuschätzung vornehmen, so das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.…