Wer seine Praxis durch einen Vertreter fortführen läßt, erhält mangels Aufgabe seiner zahnärztlichen Tätigkeit unverändert keine Berufsunfähigkeitsrente vom zahnärztlichen Versorgungswerk in Niedersachsen.
So urteilte der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg.
Er bestätigte die Ablehnung eines Antrages einer Zahnärztin auf Bewilligung… Weiterlesen