Der erweiterte Verlustausgleich des Kommanditisten mindert sich in dem Umfang, in dem ein anderer an seinem Kommanditanteil atypisch still unterbeteiligt ist.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 19. April 2007 – IV R 70/04
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Der erweiterte Verlustausgleich des Kommanditisten mindert sich in dem Umfang, in dem ein anderer an seinem Kommanditanteil atypisch still unterbeteiligt ist.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 19. April 2007 – IV R 70/04
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