Betriebskosten: Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots
Betriebskosten können nur insoweit abgerechnet werden, als sie nach dem Wirtschaftlickeitsgebot gerechtfertigt sind. Amtsgericht Köln, Urteil vom 05.01.1999 – 217 C 57/98
Betriebskosten können nur insoweit abgerechnet werden, als sie nach dem Wirtschaftlickeitsgebot gerechtfertigt sind. Amtsgericht Köln, Urteil vom 05.01.1999 – 217 C 57/98