Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben und Sachentnahmen werden durch die Finanzbehörden festgesetzt. Aktuell hat das Bundesfinanzministeriums die Pauschbeträge jetzt für das Kalenderjahr 2008 im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Diese Pauschbeträge beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen und entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl zu verbuchender Einzelentnahmen.
Diese Regelung dient der Vereinfachung und beruht auf Pauschalisierungen. Wer als Steuerspflichtiger diese Pauschbeträge anwendet, kann daher insoweit keine individuellen Besonderheiten seines Unternehmens oder der entnehmenden Personen geltend machen. Insbesondere lässt die Regelung keine Zu- und Abschläge wegen individueller persönlicher Ess- oder Trinkgewohnheiten zu. Auch Krankheit oder Urlaub rechtfertigen keine Änderungen der Pauschbeträge.
Bundesministerium der Finanzen, Rundschreiben vom 28. Dezember 2007 – IV A 7 – S 1547/0 DOK 2007/0605444