Der erweiterte Verlustausgleich des Kommanditisten mindert sich in dem Umfang, in dem ein anderer an seinem Kommanditanteil atypisch still unterbeteiligt ist.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 19. April 2007 – IV R 70/04
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Der erweiterte Verlustausgleich des Kommanditisten mindert sich in dem Umfang, in dem ein anderer an seinem Kommanditanteil atypisch still unterbeteiligt ist.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 19. April 2007 – IV R 70/04
Zahlt eine Kapitalgesellschaft an eine Schwestergesellschaft für die von dieser gelieferten Waren Preise, die sie einem fremden Unternehmen nicht eingeräumt hätte, so liegt darin eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Im Oktober 2005 hat der Bundesfinanzhof über eine formwechselnde Umwandlung einer Personengesellschaft (KG) in eine GmbH entschieden und sich mit dieser Entscheidung gegen den Umwandlungssteuer-Erlass des Bundesfinanzministeriums gewandt.…