Dauerthema im Bereich des Steuerrechts sind die sogenannten
Steueroasen. Nun hat die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage nach den Beteiligungen der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) an Fonds und Unternehmen, die ihren Sitz an Standorten haben, die gemeinhin als Steueroasen gelten, gefragt1.
Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, welche Kenntnis sie über die Beweggründe der DEG hat und worin sie den entwicklungspolitischen Mehrwert solcher Beteiligungen sieht. Außerdem fragen sie, inwieweit die Regierung sicherstellen könne, dass die Erträge der DEG-Beteiligungen in der Bundesrepublik korrekt versteuert werden.
Im Zuge der Veröffentlichung der Panama Papers wurde nämlich bekannt, dass die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG), einhundertprozentige Tochter der staatseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an Fonds und Unternehmen beteiligt ist, die ihren Sitz an Standorten haben, die gemeinhin als Steueroasen gelten (www.finews.ch/news/finanzplatz/15984-steuerparadiese-steueroasen-tax-heaven-steuern-dubai-cayman-shcwiez-mauritius-bulgarien-panama-andorra)-
Die Fraktion beruft sich auf den Geschäftsbericht der DEG von 2015, in dem neun solcher Beteiligungen aufgeführt werden, die meisten davon in Mauritius und auf den Kaimaninseln.
Ein Besitzunternehmer beherrscht die Betriebskapitalgesellschaft auch dann personell, wenn er zwar über die einfache Stimmrechtsmehrheit und nicht über die im Gesellschaftsvertrag vorgeschriebene qualifizierte Mehrheit verfügt, er aber als…
Erklärt der Steuerpflichtige, eine Ansparrücklage gemäß § 7g Abs. 3 EStG vorzeitig –d.h. bereits mit Wirkung für das Folgejahr ihrer Bildung– auflösen zu wollen, so dokumentiert er damit…