Kein ermäßigter Steuersatz für Gastronomieleistungen eines gemeinnützigen Vereins
Leistungen gemeinnütziger Vereine unterliegen unter gewissen Voraussetzungen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % (statt 19 %). Dies ergibt sich aus § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a…