Auch eine konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung ist möglich – und ausreichend
Die Zustimmung eines Mieters zur Mieterhöhung kann auch durch konkludentes Handeln, also die – zumindest mehrfache – vorbehaltlose Überweisung der erhöhten Miete, erfolgen. Der Vermieter hat dann keinen…