Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass der Erwerb von Weihnachtsbaumkulturen nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt.
Zum Hintergrund der Entscheidung:
Der Kläger kaufte durch drei in einer notariellen Urkunde zusammengefasste Verträge (nachfolgend Kaufvertrag 1, 2 und 3) mehrere Grundstücke in C-Stadt (Hochsauerlandkreis)… Weiterlesen