Arbeitnehmer können im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung Kosten für eine doppelte Haushaltsführung geltend machen, wenn sie – verkürzt gesagt – ihren Lebensmittelpunkt am Ort A haben und eine Wohnung am Ort B unterhalten müssen, an dem sie arbeiten.
Naturgemäß gibt es… Weiterlesen