Ein effektiver Rechtsschutz wird grundgesetzlich garantiert, Art 19 Abs. 4 GG.
Eine Ausprägung hiervon ist die Möglichkeit, gegen Maßnahmen, die im Wege des Sofortvollzuges ergehen, gerichtlich vorzugehen. Hierdurch soll insbesondere auch garantiert werden, dass im Wege der einstweiligen Anordnung keine… Weiterlesen