Treffen bei einem Verkehrsunfall eine Vorfahrtverletzung und eine überhöhte Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten zusammen, so ist im Regelfall eine Mithaftung des Vorfahrtberechtigten von 1/3 angemessen, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit – wie hier – um ca. 25 bis 35 % überschritten wurde.… Weiterlesen