In § 12 Abs. 1 LHundG NRW heißt es:
„Die zuständige Behörde kann die notwendigen Anordnungen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere Verstöße gegen Vorschriften dieses Gesetzes, abzuwehren.„
Hierzu gehört nach ständiger… Weiterlesen