Ein Notfallpatient ist unverzüglich zu verlegen, wenn das zunächst angegangene Krankenhaus zur standardgerechten Versorgung nicht in der Lage ist. Es entspricht geübter und rechtlich nicht zu beanstandender Praxis, daß das zuweisende Krankenhaus sich bei dem nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus nach dessen… Weiterlesen