Nach § 3 Nr. 26 d EStG sind Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten bis zu einer Höchstgrenze (heute 2.100 € pro Jahr) steuerfrei (so genannter Übungsleiterfreibetrag). Nach der bisher geltenden Gesetzesfassung galt dies nur für solche Tätigkeiten, die für inländische öffentliche Körperschaften oder gemeinnützige Einrichtungen erbracht wurden. Für Zahlungen ausländischer Körperschaften und Einrichtungen galt die Steuerbefreiung dagegen nicht. Weiterlesen
Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen, die ein Mitglied des Vereinsvorstands gegenüber dem Verein gegen Gewährung von Aufwendungsersatz erbringt, sind (umsatz-)steuerbar. Bei Vorliegen eines eigennützigen Erwerbsstrebens liegt keine ehrenamtliche Tätigkeit nach § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG vor. Weiterlesen
Wie der Bundesfinanzhof in einem jetzt veröffentlichten Urteil klargestellt hat, kann die entgeltliche Nutzungsüberlassung der Golfanlage sowie von Golfbällen an Nichtmitglieder eines gemeinnützigen Golfvereins nach der für die Mitgliedstaaten verbindlichen Richtlinie 77/388/EWG (Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m)… Weiterlesen