Einfuhrabgaben und die Hinzurechnung der Beförderungskosten
Das Finanzgericht Düsseldorf hat aktuell entschieden, dass zu entrichtende Einfuhrabgabenbeträge für eingeführte Veredelungserzeugnisse unter Hinzurechnung der Beförderungskosten zu ermitteln sind. In dem entschiedenen Fall hatte das beklagte Hauptzollamt…