Erst töten, dann prüfen? – Hunde in Hessen vorerst vor Behördenwillkür sicher
Im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die Tötung eines Hundes nach § 14 Abs. 2 Satz 1 HundeVO erst dann als…